Wie läuft die Medikationsanalyse ab?
- Vereinbarung eines Termins (telefonisch, vor Ort oder online).
- Vorgespräch: Bitte bringen Sie alle Arzneimittel/Nahrungsergänzungsmittel mit, die Sie anwenden – auch Produkte aus dem Drogeriemarkt oder anderen Apotheken. Bitte bringen Sie auch ggf. vorhandene Medikationspläne, Arzneiittellisten, Anweisungen zur Einnahme/Dosierung und/oder Enntlass-/Arztbriefe mit. Ausnahme: kühlpflichtige Arzneimittel – hier reicht der Beipackzettel.
- Im Gespräch klopfen wir verschiedene arzneimittelbezogene Probleme mit Ihnen ab. Sie entscheiden selbst, ob Ihrem Haus-/Facharzt ein Bericht über die Ergebnisse der Medikationsberatung zugeschickt wird.
- Im Anschluss an das Gespräch gehen unsere Apotheker/innen in die detaillierte Auswertung – bitte planen Sie ca. 7-10 Tage Wartezeit ein.
- Ergebnisbesprechung: Wir kontaktieren Sie telefonisch, besprechen die Ergebnisse mit Ihnen und beantworten gerne noch weitere Fragen.
Sind Sie anspruchsberechtigt?
Zur Übernahme der Kosten durch die gesetzliche/private Krankenversicherung müssen ein paar Kriterien erfüllt werden:
- Sie befinden sich in ambulanter, häuslicher Versorgung und nehmen aktuell (und auch für die nächsten 4 Wochen) mindestens 5 Arzneimittel ein. Bei diesen Arzneimitteln muss es sich um ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa) handeln.
- Ihre Krankenkasse erstattet die erweiterte Medikationsberatung einmal alle 12 Monate.
- Eine weitere Erstattung vor dem Ablauf der 12-Monats-Frist ist möglich, wenn es erhebliche Umstellungen Ihrer Medikation gab: mindestens 3 neue bzw. andere systemische Arzneimittel/Inhalativa.
Welche Vorteile hat die erweiterte Medikationsberatung für Sie?
- Erhöhung der Sicherheit bei der Arzneimittelbehandlung,
- Erstellung eines aktuellen und geprüften Medikationsplans,
- Überprüfung der Medikation auf Wechselwirkungen,
- Anleitung zur korrekten Anwendung der Arzneimittel,
- Optimierung der Anwendungszeitpunkte,
- Empfehlung zur korrekten Lagerung der Arzneimittel,
- Beratung über geeignete Selbstmedikation.
Wo kann ich die Langfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und den Versicherten zur Durchführung der Dienstleistung einsehen?
Sie können die Langfassung des Vertrags zwischen Apotheke und Versicherten gerne jederzeit vor Ort einsehen oder online:
Sollten weiterhin Fragen bestehen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.